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Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung (RV) ist ein Versicherungsvertrag, der die Zahlung einer lebenslangen Rente bei Erreichen des vereinbarten Zeitpunktes vorsieht. Möglich ist bei einer solchen privaten Rente auch die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrages. Bei der Rentenversicherung wird unterschieden zwischen der Ansparphase vor der Rente und der späteren Rentenbezugszeit. In der Regel ist in der Ansparphase eine laufende Beitragszahlung vereinbart. Es kann aber auch eine Rentenversicherung mit einmaliger Zahlung und sofortigem oder späterem Rentenbeginn vereinbart werden.

Die private Rente ist mit einer gesetzlichen Garantieverzinsung ausgestattet. Dieser Garantiezins beträgt derzeit 2,25% des Sparanteiles. Bei Rentenversicherungen, die als fondsgebundene Rentenversicherung vereinbart sind, wird ein erheblicher Teil der eingezahlten Beträge in Risikokapital wie Aktien- oder Immobilienfonds investiert. Hier ist keine Garantieverzinsung vereinbart. Vereinbart ist hier nur die Rentenhöhe bei Ablauf. Beim Abschluss einer Rentenversicherung werden auch die Rückkaufswerte festgelegt, die bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages fällig werden.

Zusatzversicherungen: Eine Rentenversicherung kann mit verschiedenen Zusatzversicherungen verbunden werden. So ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) möglich. Diese BUZ zahlt im Falle der Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem wird in diesem Falle die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. Dies hat den Vorteil, dass bei Ablauf der Rentenversicherung die volle vereinbarte Rente gezahlt wird. Die Renten-versicherung wird so geführt, als ob die gesamte Zeit Beiträge gezahlt worden wären.

Eine weitere Zusatzversicherung ist die Beitragsrückgewährversicherung. Diese Versicherung gewährleistet, dass beim Tode des Versicherten vor dem Rentenbeginn, zumindest die eingezahlten Beiträge erstattet werden. Ohne diese Beitragsrückgewähr in der Rentenversicherung, wären die eingezahlten Beträge verloren.

Aus dem gleichen Grunde empfiehlt sich auch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit. Stirbt der Versicherte bereits kurz nach Rentenbeginn, wäre der restliche Kapitalstock verloren. Bei einer Garantiezeit, wird die Rente noch für die restliche Zeit der Garantie an die Erben weiter gezahlt.

Die private Rente kann auch mit einer Hinterbliebenenrente ausgestattet werden. Stirbt der Versicherte, dann wird an die Hinterbliebenen die vereinbarte Rente gezahlt. Dabei wird an die Witwe oder den Witwer die Rente lebenslang gezahlt. Eine vereinbarte Waisenrente endet meist vereinbarungsgemäß mit dem 25. Lebensjahr.

Steuerliche Behandlung: Wenn eine private Rente bestimmte Bedingungen erfüllt, können die Voraussetzungen als Riester Rente oder Rürup Rente vorliegen. Diese Renten werden mit staatlichen Zulagen oder steuerlich gefördert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen nicht vor, dann wird eine private Rentenversicherung steuerlich wie folgt behandelt:

Wird bei der privaten Rentenversicherung nicht die lebenslange Rente, sondern die Kapitalisierung gewählt, gelten die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Überschüsse und Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zur Feststellung dieser Kapitaleinkünfte werden die eingezahlten Beiträge mit dem ausgezahlten Kapitalbetrag verglichen. Die Differenz ist zu versteuern. Erfolgt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und später als 12 Jahre nach dem Versicherungsabschluss, dann ist nur die Hälfte zu versteuern.

Wählt man dagegen die Auszahlung einer lebenslangen Rente, dann werden nur die Ertragsanteile als sonstige Einkünfte versteuert. Der Ertragsanteil bemisst sich nach den gesetzlichen Tabellen und ist in der Höhe vom Rentenbeginnalter abhängig. Bei Beginn der Rente ab dem 60. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 22 Prozent, mit dem 65. Lebensjahr nur noch 18 Prozent. Je später die Rente beginnt, umso geringer ist der Ertragsanteil. Dieser bleibt für die gesamt Laufzeit mit dem gleichen Prozentsatz bestehen.

 

 

 

 

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