Gebäudeversicherung für gewerblich genutzte Gebäude: Diese Ausführungen zur Gebäudeversicherung beziehen sich auf die überwiegend gewerblich genutzten Gebäude wie Kaufhäuser, Fabrikationshallen, Autohäuser, Lebensmittelmärkte, Bürohäuser und dergleichen. Für die Wohngebäudeversicherung gelten andere Regelungen.
Bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet die überwiegende Nutzung die Art der Versicherung. Gewerblich genutzte Gebäude können gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und andere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben Vulkanausbruch, Lawinen und Schneedruck versichert werden.
Die Höhe des Beitrages für die gewerbliche Gebäudeversicherung hängt von der Bauart des Gebäudes ab und von den Betriebsarten, die das Gebäude nutzen. So ist eine Holzkonstruktion und weiche Dachdeckung mit einem höheren Beitrag in der Feuerversicherung verbunden, da hier die Feuergefahr höher ist als bei Gebäuden aus Beton und fester Dachdeckung.
Handelt es sich um ein Gebäude, das von einer Schreinerei genutzt wird, hat dies ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe des Beitrages zur Feuerversicherung. Dies gilt auch für Betriebe, die Kunststoffe verarbeiten oder mit sonstigen feuergefährlichen Materialien arbeiten.
Die Höhe des Beitrages zur Sturmversicherung ist davon abhängig, in welcher Region das Gebäude steht. Handelt es sich um einen Bereich, der in einer Sturmzone liegt, erhöht sich hierdurch der Beitrag. Das gilt auch, wenn das Gebäude in der Nähe eines Flusses oder sonstigen Gewässers liegt. Hier ist von einer überhöhten Überschwemmungsgefahr auszugehen.
Als Versicherungssumme des Gebäudes wird der Neuwert des Gebäudes zugrunde gelegt. Bei dieser Neuwertversicherung erfolgt die Versicherung mit einer festen Versicherungssumme ohne Anpassung an die gestiegenen Baukosten. Möglich ist aber auch eine gleitende Neuwertversicherung. Dabei wird der Neuwert des Gebäudes zu den Baukosten des Jahres 1914 in Goldmark festgestellt. Der aktuelle Wert des Gebäudes ergibt sich aus der Multiplikation mit dem gleitenden Neuwertfaktor. Dieser wird durch den ständig fortgeschriebenen Baukostenindex gebildet.