Autoversicherung
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Kraftfahrzeug-Versicherung; Hier erhalten Sie alle Informationen zur Kfz.-Versicherung
Die Kfz-Versicherung, die auch als Autoversicherung bezeichnet wird, besteht aus der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Kfz-Unfallversicherung und Schutzbriefversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Jeder der ein motorgetriebenes Landfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen führt, muss eine solche Haftpflichtversicherung haben. Das schließt Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Busse, Quads und Trikes ein. Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h sind, brauchen keine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Fahrzeuge sind meist über die Privathaftpflicht-versicherung mitversichert.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen z.B. Hub- und Gabelstapler, die nicht schneller als 20 km/h sind, brauchen ebenfalls keine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung erfolgt hier meist über die Betriebshaftpflichtversicherung.
Durch die Pflichtversicherung soll sichergestellt werden, dass die durch Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden immer abgedeckt sind. Ohne eine solche Autoversicherung würden die Geschädigten oftmals leer ausgehen, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Sie dient letztlich auch dem Fahrzeughalter, da er ohne eine solche Autohaftpflicht bei hohen Schäden den finanziellen Ruin fürchten müsste. Der Geschädigte hat gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Direktanspruch auf Entschädigung.
Damit alle Fahrzeuge lückenlos haftpflichtversichert sind, gibt es in Deutschland eine Kfz-Zulassung nur bei Vorlage der Versicherungsbestätigungskarte, die auch als Doppelkarte bezeichnet wird. Mit dieser Karte bestätigt die Kfz-Versicherung, dass ein Haftpflichtschutz besteht. Bei Kündigung des Versicherungsvertrages bzw. der Abmeldung des Fahrzeuges ist eine gegenseitiges Meldeverfahren zwischen Zulassungsstelle und Versicherungen vorgesehen. Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung geführt, ist dieser Tatbestand strafbar.
Deckungssummen: Das Pflichtversicherungsgesetz sieht für die Haftpflichtversicherung Mindestdeckungen vor. Diese Mindestdeckung beträgt derzeit:
7,5 Millionen Euro für Personenschäden
1 Million Euro für Sachschäden
50.000 Euro für Vermögensschäden
Diese Mindestdeckungssummen reichen heute oft nicht mehr aus, wie einige Unfälle der letzten Zeit gezeigt haben. Empfehlenswert sind höhere Deckungssummen bis zu 100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Der geringe Mehrbeitrag hierfür, steht in keinem Verhältnis zu dem dadurch erkauften zusätzlichen Schutz.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkasko wird offiziell als Fahrzeugversicherung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist treffender, da sie genau ausdrückt was versichert ist. Während die Haftpflicht-versicherung die Schadensersatzansprüche von anderen Geschädigten abdeckt, versichert die Kaskoversicherung nur den Wert des eigenen Fahrzeuges. Bei Fahrzeugschäden zahlt die Versicherung diese, ohne dass es auf die Schadensursache ankommt. Versichert sind dabei auch das Zubehör und die Fahrzeugeinbauten. Dies gilt allerdings nur in dem Umfang, wie sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt (AKB) vorgesehen sind. Diese sind bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich geregelt. Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten und eine verbleibende Wertminderung, oder bei Totalverlust der Zeitwert am Schadenstag. Sonstige Kosten, wie der Mietwagen während der Reparaturzeit, sind nicht versichert.
Ist ein Vollkaskoschaden gleichzeitig auch ein Teilkaskoschaden, so erfolgt für diesen Schaden keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
Teilkaskoversicherung: Auch bei der Teilkaskoversicherung ist nur der Wert des eigenen Fahrzeuges versichert. Im Gegensatz zur Vollkasko wird aber nur geleistet, wenn ein bestimmtes versichertes Ereignis zum Schaden geführt hat. Als Teilkaskoschäden sind danach versichert:
Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, Raub und Unterschlagung, der unbefugte Fahrzeuggebrauch durch Unbefugte Schäden, die durch eine unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen
- Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Schäden durch Marderbiss an der Verkabelung und Schläuchen
- Kosten für den Austausch von Autoschlössern, wenn die Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub gestohlen wurden.
Bei einem Teilkaskoschaden erfolgt keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse, da diese Teilversicherung solche nicht vorsieht und der Beitrag immer hundert Prozent beträgt.
Kraftfahrtunfallversicherung: Zur Autoversicherung gehört auch die Kfz-Unfallversicherung. Hierbei können Unfälle mit dem versicherten Fahrzeug abgesichert werden. Möglich ist eine Insassenunfallversicherung nach einem Pauschalsystem, für eine bestimmte Anzahl von Personen und Fahrzeugplätzen, Berufsfahrerversicherung und die Unfallversicherung für namentlich bezeichnete Personen.
Die Bedeutung dieser Kfz-Unfallversicherung hat in den letzten Jahren abgenommen. Immer mehr Personen haben die Notwendigkeit einer individuellen Einzelversicherung erkannt und eine solche abgeschlossen. Leistungen aus der Kfz-Unfallversicherung werden immer mehr als Zusatzleistung des Fahrzeughalters für die Fahrzeuginsassen angesehen. Erleiden Insassen Körperschäden, haben sie direkte Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung.
Schutzbriefversicherung: In den letzten Jahren bieten immer mehr Automobilclubs ihren Mitgliedern die eigenen Kfz-Versicherungen an. Sie machen damit den herkömmlichen Gesellschaften Konkurrenz.
Als Antwort hierauf bieten immer mehr Autoversicherungen auch den Einschluss einer besonderen Schutzbriefversicherung ein. Die Schutzbriefleistungen entsprechen dabei meist den Leistungen der Schutzbriefe von Automobilclubs.