Versicherte Gefahren: Ein Wohngebäude kann gegen folgende Gefahren versichert werden: Brand, Blitzschlag, Überspannungs-schäden durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall eines Fahrzeuges, Anprall von Flugzeugen, Absturz von Flugkörpern und ihrer Ladung und Teile, Nutzwärmeschäden, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können noch die Elementarschäden Überschwemmung, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Versicherte Sachen: In der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, Nebengebäude und Garagen versichert. Versichert ist auch das Zubehör. Hierzu gehören Einfriedungen des Grundstückes, Müllboxen, Hundezwinger, Hof- und Gehstein-befestigungen, Terrassenbefestigungen, Masten, Sat-Schüsseln, Antennen, elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen, Briefkästen, Gartenhäuser, Überdachungen, Pergolen, Gerätehäuser und Gewächshäuser.
Versicherte Kosten: Wird das Gebäude durch ein versichertes Schadensereignis zerstört und beschädigt, dann entstehen nicht nur die Kosten für die Reparatur und den Wiederaufbau. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die entstehenden Kosten. Dies sind im Einzelnen folgende Kosten:
- Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
- Kosten die durch die Bewegung, Veränderung und Schutz anderer Sachen entstehen (Bewegungs- und Schutzkosten)
- Kosten die für den Abbruch, das Aufräumen und die Entsorgung entstehen (Aufräumungs- und Abbruchkosten)
- Kosten durch die Beschädigung von Gebäudeteilen (Gebäudebeschädigungskosten)
- Mietausfälle
- Mietkosten der Ersatzwohnung und Hotelkosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau
- Mehrkosten für Rückreisekosten aus dem Urlaub
Versicherungssumme: Die Versicherungssumme wird nach dem dynamischen Neuwert berechnet. Grundlage ist der Versicherungswert 1914 in Goldmark. Dabei werden die Größe und die Ausstattung des Gebäudes berücksichtigt. Durch den dynamischen Anpassungsfaktor, der die jährliche Veränderung des Baukostenindexes berücksichtigt, ist das Gebäude immer mit den aktuellen Werten versichert. Veränderungen des Versicherungswertes ergeben sich nur bei baulichen Veränderungen, die den Wert erhöhen oder verringern. In diesem Falle ist eine Neuermittlung des Wertes vorzunehmen, da sonst die Gefahr einer Unterversicherung besteht.
Was sind versicherbare Elementarschäden?
In der Wohngebäudeversicherung wird standardmäßig das Risiko von Sturmschäden abgesichert. Dies sind Schäden durch Sturm und Hagel. Ein Sturm liegt dann vor, wenn mindestens die Windstärke 8 besteht. Als Sturmschaden gilt auch, wenn der Sturm Bäume oder andere Gegenstände auf das Gebäude fallen lässt. Als erweiterte Elementar-schäden können Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz und Erdfall versichert werden.
Photovoltaikanlage berechnen (Landingpages)
Die Gefahr eines Schadens an Ihrer Photovoltaikanlage ist groß. Nicht nur aufgrund der immer heftiger werdenden Unwetter, sondern zum Beispiel auch durch Überspannung oder Tierbisse. Mit der VHV sorgenSie dafür, dass sich Ihr umweltfreundliches Investment auch wirklich auszahlt. Die drei Bausteine Elektronik, Ertragsausfall, Betreiberhaftpflicht und Montage sichern Sie optimal ab.