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Rechtsschutzversicherung
Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren
  • Bei Teilerfolgen vor Gericht: Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners:
  • Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.
  • Bei außergerichtlichen Streitigkeiten:
  • Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen z. B. Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.

 Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für Privatkunden:

  • Vorwurf auch von Verbrechen mitversichert
  • Europaweit unbegrenzte Strafkaution
  • europaweit im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich
  • beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Günstiger Preis

Wissenswertes
Bei Gerichtsverfahren gibt es am Ende nur einen Gewinner und einen Verlierer. Doch es geht auch anders: mit der außergerichtlichen Konfliktlösung – der Mediation.

Mediation – für beide Seiten eine faire Lösung
Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten für den Versicherungsnehmer übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen. Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann.
Übrigens: Sollte der Konflikt nicht durch das Mediationsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechtsschutzversicherung dann in der Regel auch finanziert. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungsbausteine Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Er beträgt in der Regel drei Monate. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.

 3 Monate Wartezeit für…

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz 
Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

 Keine Wartezeit für… 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz  
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz  
  • Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug  
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

 

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