Maschinenversicherung: Mit einer Maschinenversicherung, oft auch als Maschinenbruch-versicherung bezeichnet, können einzelne Großmaschinen gegen umfangreiche Gefahren versichert werden. Dabei ist eine Maschinenversicherung für stationäre Maschinen und fahrbare Maschinen möglich.
Die Versicherung erstreckt sich dabei auf folgende Gefahren und Schäden:
Versicherte Gefahren
- Schäden durch menschliches Versagen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
- Schäden durch betriebliche Ursachen wie Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Über- oder Unterdruck, Öl- uns Schmiermittelmangel, Überlastung und Fremdkörper
- Produktfehler wie Konstruktionsmängel, Materialfehler und Ausführungsfehler
- Elementarereignisse wie Sturm, Frost und Eisgang
Schadensersatz: Bei einem Schaden werden die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung der Maschine ersetzt. Die Ersatzleistung ist dabei auf den Zeitwert begrenzt. Liegt ein Totalschaden vor, wird der Zeitwert abzüglich eines Rest- oder Schrottwertes ersetzt.
Versicherungssumme: Versicherungssumme in der Maschinenversicherung ist der Neuwert der Maschine. Dies ist der Listenpreis im Jahr der Anschaffung.
Ertragsausfall: Neben der Maschinenversicherung, die Ersatz bei Verlust und Beschädigung leistet, kann für die Dauer des Maschinenausfalles eine Ertragsausfallversicherung abgeschlossen werden. Hiermit werden die während des Produktionsausfalles weiter laufenden Kosten und der entgangene Gewinn abgesichert.