Betriebsunterbrechungs-Versicherung: Bei der Geschäftsinhaltsversicherung wird die komplette Einrichtung des Betriebes einschließlich der Warenvorräte gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Sturm, Hagel und sonstige Elementarschäden versichert.
Tritt ein solcher Schaden ein, werden die beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen durch die Versicherung sofort ersetzt. Die Wiederbeschaffung und der Aufbau der zerstörten Betriebsstätte können dagegen längere Zeit in Anspruch nehmen. Trotzdem müssen die Löhne der Mitarbeiter und die Mieten weiter gezahlt werden. Die Alternative wäre die Kündigung der Beschäftigten. Nach dem Wiederaufbau müssten dann neue Mitarbeiter gesucht werden.
Um dies zu vermeiden ist der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung zahlt für die Dauer der Betriebsunterbrechung die weitergezahlten Löhne und Mieten und den entgangenen Gewinn. Diese Kosten können oft höher als der eigentliche Versicherungsschaden sein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt die Kosten bis zu einer Unterbrechung von einem Jahr.