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Todes- und Erlebensfallversicherung: Die Lebensversicherung ist eine Kapitalversicherung für den Todes- und Erlebensfall. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den im Versicherungsschein bezeichneten Bezugsberechtigten gezahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf der Versicherung, dann wird die Versicherungssumme einschließlich der angefallenen Überschüsse ausgezahlt.
(Landingpage Ablaufende Lebensversicherung)

Diese Art der verbundenen Todes- und Erlebensfallversicherung ist die in Deutschland am häufigsten abgeschlossene kapitalbildende Lebensversicherung. Daneben gibt es noch verschiedene andere Formen einer Lebensversicherung.

Die Todes- und Erlebensfallversicherung ist auch mit einer erhöhten Erlebensfallsumme abschließbar. Dabei wird für den Todesfall nur ein Bruchteil der Versicherungssumme fällig. Diese Form der Lebensversicherung eignet sich für Personen, die Interesse an einer hohen Summe beim Ablauf haben und bei denen keine Hinterbliebenen zu versorgen sind.

Risikolebensversicherung: Bei der Risikolebensversicherung wird kein Kapital gebildet. Hier wird die Versicherungssumme beim Tod der versicherten Person ausgezahlt. Tritt der Tod nicht während der vereinbarten Laufzeit der Versicherung ein, wird keine Zahlung fällig. Die eingezahlten Beiträge sind verloren.

Todesfallversicherung: Hiervon zu unterscheiden ist die Todesfallversicherung, die auch als Sterbegeld-versicherung bezeichnet wird. Hier läuft die Versicherung lebenslang bis zum Tode der versicherten Person. Beim Tode wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Termfixversicherung: Daneben gibt es die Lebensversicherung auf einen festen Termin. Bei dieser Lebensversicherung endet die Versicherung erst mit Ablauf, auch wenn der Versicherungsnehmer bereits vorher stirbt. Die Versicherung wird für den Rest der Laufzeit beitragsfrei weiter geführt. Diese Versicherung wird oft als Ausbildungsversicherung abgeschlossen, um bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Kindes, Kapital zur Verfügung zu stellen.

Todes- und Erlebensfallversicherung auf zwei verbundene Leben: Eine Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben eignet sich zur gegenseitigen Absicherung von Ehegatten. Stirbt einer der Ehegatten während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme an den überlebenden Ehegatten ausgezahlt. Überleben beide den Ablauf des Vertrages, so wird die Versicherungssumme mit den Überschüssen an beide Ehegatten ausgezahlt.

Diese Form der Lebensversicherung eignet sich auch für Geschäftpartner. Stirbt einer der Partner, steht die Versicherungssumme für die Auszahlung an die Erben bereit. Damit wird vermieden, dass die Firma durch den Tod eines Partners in Liquiditätsschwierigkeiten kommt, weil sie die Erben auszahlten muss. Ohne eine solche Versicherung müsste eine Firma oftmals aufgelöst werden, da Sachwerte zu verkaufen sind, um einen entsprechenden Bargeldbetrag aufzubringen.

Aussteuerversicherung: Auch die Aussteuerversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Hier wird eine Versicherung auf den Fall abgeschlossen, dass ein Kind vorzeitig heiratet und eine entsprechende Aussteuer braucht. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, wird die Versicherung beitragsfrei weiter geführt. Heiratet das Kind während der Laufzeit der Versicherung nicht, wird bei Ablauf der Versicherung, meist die Vollendung des 25. Lebensjahres, die Versicherungssumme ausgezahlt. Diese Art der Versicherung ist auf dem Rückzug und wird nur noch selten abgeschlossen.

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