Was ist eine Direktversicherung? Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Renten-versicherung. Dabei sind Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Ihr Mitarbeiter ist als versicherte Person bezugsberechtigt.
Man unterscheidet bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten:
Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Minijobrente: Betriebliche Altersvorsorge für geringfügig Beschäftigte.
Inzwischen ist sicherlich jedem bekannt, dass die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Eine zusätzliche private Absicherung ist unumgänglich und wird sogar von der gesetzlichen Rentenversicherung dringend empfohlen.
Laut des Vereins „Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. - Minijobrente®“ gibt es derzeit rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland,
die geringfügig beschäftigt sind; davon sind ca. 3 Mio. in einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis tätig.
Besonders diese Beschäftigtengruppe ist vom Risiko der Altersarmut betroffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie aufgrund ihres geringen Einkommens
kaum Rentenansprüche und meistens bleibt vom Gehalt nicht genug für eine zusätzliche private Altersvorsorge übrig.
Mit der sog. Minijobrente® wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch geringfügig Beschäftigte von der lukrativen Betrieblichen Altersvorsorge profitieren können
– und das sogar, ohne auf Gehalt verzichten zu müssen.
Wer kann die Minijobrente® nutzen?
- Beschäftigte, die monatlich nicht mehr als 450,00 € verdienen
- Beschäftige in der sog. Gleitzone (450,01 bis 850 Euro monatlich (dazu zählen auch Studenten)
- Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein
Unterstützungskasse: Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!
Zusätzliche Altersvorsorge ist nicht nur sinnvoll, sondern ifür jeden Arbeitnehmer existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest, dass die gesetzliche Rente alleine nicht reichen wird.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein.
Aus diesem Grund funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente nur eines Rentners finanziert, bezahlen heute diese drei Einzahler bereits für zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig (Stichwort: Zinseszins-Effekt)!
Übrigens sollten nicht nur Normalverdiener zusätzlich vorsorgen. Gerade z.B. Fach- und Führungskräfte haben eine große Lücke, da sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und darüber hinaus keine weiteren Rentenansprüche aufbauen.