Betriebsschließungs-Versicherung: Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, unterliegen der ständigen Aufsicht der Lebensmittelkontrolle. Werden bei den Lebensmitteln oder bei Beschäftigten meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger festgestellt, dann hat dies Auswirkungen auf den Betrieb.
Die zuständige Behörde kann den Betrieb vollständig schließen und Tätigkeitsverbote aller Mitarbeiter anordnen. Außerdem kann eine Desinfektion bzw. Entseuchung durchgeführt werden. Weiterhin kann die Vernichtung der kontaminierten Waren verlangt werden.
Diese behördlichen Anordnungen können das wirtschaftliche Fundament eines Betriebes erschüttern. Hier hilft eine Betriebsschließungsversicherung. Diese Versicherung trägt die weiter laufenden Kosten wie Mieten und Löhne, den entgangenen Gewinn und die Wiedereröffnungskosten. Die Entschädigung aus der Versicherung wird für jeden Tag der Schließung gezahlt.
Eine Betriebsschließungsversicherung ist insbesondere für folgende Betriebe zu empfehlen:
Bäckereien, Metzgereien, Bioläden, Cafés, Eisdielen, Hotels, Geflügelhandel, Imbiss, Konditoreien, Molkereien, Pizzeria, Speiselokale, Lebensmittelhandel, Fischhandel, Feinkostgeschäfte, Teigwarenhersteller.
Stand 10.2015