Fidentia Versicherungsmakler GmbH

Wir optimieren Ihre Versicherungen

Privathaftpflicht berechnen       Lehrer-Haftpflicht berechnen

Private Haftpflichtversicherung
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit. 
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden. Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine Haftpflicht-versicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. 

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Nur eine private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. 

Die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall bei verletzten Personen:
– Bergungskosten
– Behandlungskosten
– Verdienstausfall
– oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente  
 

Unberechtigte Ansprüche abwehren

(„passiver Rechtsschutz“)
Die Haftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz

Wissenswertes
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe. 

Vier Hinweise für den Alltag
Forderungsausfall: Was passiert, wenn der Ver­sicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer verletzt wird und dabei das Handy zerstört wird? Im Idealfall zahlt die Privat­-Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfall­schutz an. Der greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Privat­Haftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.

Gefälligkeiten: Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften. Beispiel Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn andernfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu helfen. Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privat­Haftpflichtversicherung des helfenden Freundes den entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste einschließen. 

Schlüsselverlust: Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privat­Haftpflicht-Versicherung ausgeschlossen.
Aber: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Haftpflichtversicherung zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer nachfragen.
Wichtig: Die Leistung beim bloßen Verlust von Schlüsseln beschränkt sich auf das Austauschen der Schlösser. Da das zum Beispiel in einem Mietshaus sehr teuer ist, ist die Kosten-übernahme in der Regel eingeschränkt oder es wird eine Selbstbeteiligung fällig.

Schmerzensgeld: Unter Schmerzensgeld versteht man eine Entschädigung in Geld für Schäden, die nicht materieller Art sind – also keinen Vermögensschaden darstellen, zum Beispiel psychischer Schock. Schmerzensgeld kann verlangen, wer durch Verschulden oder Fehlverhalten des Verursachers zu immateriellem Schaden gekommen ist. Auch wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt, kann Schmerzensgeld beansprucht werden.

Drohnenversicherung (Landingpages)
Wer Drohnen steigen lässt, unterliegt strengen Vorschriften und haftet selbst bei Unfällen, die er nicht verschuldet. In diesem Special erklären wir die wichtigsten Regeln für Piloten. Wir sagen, wie hoch eine Drohne fliegen darf, in welchen Fällen ein Drohnen­führer­schein nötig ist, wann die Privathaft­pflicht Versicherungs­schutz bietet – und wann eine spezielle Haft­pflicht­versicherung für Drohnen nötig ist.

 

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.