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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Fällt von einem Hausdach ein Ziegel oder ein sonstiges Teil herunter, können vorbeigehende Passanten verletzt oder abgestellte Fahrzeuge beschädigt werden. Hierfür haftet der Hausbesitzer. Er haftet auch, wenn Schäden eintreten, weil bei Glatteis nicht ausreichend gestreut wurde, der Schnee nicht entfernt wurde oder die Beleuchtung schadhaft war. Dies wird allgemein als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Haftpflicht meist in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Dies gilt jedoch nicht für Mehrfamilienhäuser und ganz oder teilweise gewerblich genutzte Gebäude und Grundstücke. Hierfür wird eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung benötigt.

Jeder Hausbesitzer sollte eine solche Haftpflichtversicherung abschließen. Er ist verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn es sich um verantwortliche Verwalter, Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter handelt. Mit einer solchen Versicherung sind auch die durch einen Arbeitsvertrag beauftragten Personen mitversichert, die mit der Reinigung, Verwaltung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung des Grundstückes beauftragt sind. 

 

 

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