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Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es als private Vorsorge gegen den Fall der Berufsunfähigkeit. Dabei ist sowohl eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) als auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) möglich. Diese Zusatz-versicherung kann in eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung eingeschlossen werden.

In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gibt es keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Nur Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, haben noch einen begrenzten Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Alle anderen Versicherten haben nur noch einen Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, der ist voll erwerbsgemindert. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, der ist nur teilweise erwerbsgemindert.

Bei der Prüfung der Erwerbsminderung kann dabei auf jede Tätigkeit verwiesen werden. Ein Berufsschutz besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass eine geringer qualifizierte Tätigkeit, und damit eine in der Regel schlechter bezahlte Stelle, angenommen werden muss. Dies führt zu Einkommenseinbußen. Diese wirken sich auch noch im Rentenalter aus, da aus der schlechter bezahlten Arbeit niedrigere Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Für alle Arbeitnehmer ist es deshalb erforderlich, eine private Berufsunfähigkeits-versicherung abzuschließen. Damit haben sie die Gewähr dafür, dass sie einen Berufs-schutz für ihren ausgeübten Beruf haben. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie wegen Krankheit, Unfall oder körperlichem Kräfteverfall ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können. Sie können nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden.

Die Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn dauerhaft die Fähigkeit zur Ausübung des Berufes um mindestens zur Hälfte eingeschränkt ist. Dabei gibt es bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Bedingungen, ab wann „dauerhafte Einschränkung“ vorliegt. Dieser Prognosezeitraum liegt zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Liegt Berufsunfähigkeit vor, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Diese Rente läuft bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer. Das wird in der Regel der normale Beginn der Altersrente sein. Ab diesem Zeitpunkt wäre man üblicherweise auch aus dem Berufsleben ausgeschieden und hätte keinen Einkommensverlust mehr wegen Berufsunfähigkeit ausgleichen müssen.

Verschiedentlich ist festzustellen, dass eine BU-Versicherung mit besonders günstigen Beiträgen abgeschlossen wurde. Grund ist oft das frühe Lebensalter, zu dem die Versicherung abläuft. Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ist deshalb darauf zu achten, dass der Zeitpunkt nicht zu früh gewählt wird. Eine BU-Rente bis zum 55. Lebensjahr macht keinen Sinn. Tritt die Berufsunfähigkeit tatsächlich ein, hat man noch eine erhebliche Versorgungslücke zwischen dem Ende der BU – Rente und dem Beginn der Altersrente.

Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit ist sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen zu empfehlen. Bei der Höhe einer solchen Rente sollte man von der eintretenden Versorgungslücke ausgehen, die eintritt, wenn man berufsunfähig wird.

Als Versorgungslücke bezeichnet man die Differenz zwischen dem bisherigen Netto-einkommen und dem Einkommen, dass man bei Berufsunfähigkeit hat. Dabei ist eine eventuelle Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Bei Arbeitnehmern geht man davon aus, dass die Lücke bei einer Berufsunfähigkeits- Rente in Höhe von 50% des Bruttolohnes geschlossen wird. Bei Selbständigen geht man grob von 70% der regelmäßigen Gewinne vor Steuern aus. Bei dem Wunsch nach einer besonders hohen Rente, lassen sich die Versicherungen durchweg einen Einkommens-nachweis der letzten Jahre vorlegen.

Eine BU sollte schon bei Eintritt ins Berufsleben abgeschlossen werden, da hier die Versorgungslücke am größten ist und die mögliche Rentenbezugszeit am längsten ist. Auszubildende bekommen in der Regel nur Verträge mit geringen Renten angeboten. Nach Abschluss der Ausbildung kann der Vertrag meist ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.

Schüler und Studenten bekommen nur eine Versicherung mit einem Erwerbsunfähigkeits-schutz und einer Erwerbsunfähigkeitsrente, da kein Beruf vorliegt. Hat dieser Personenkreis eine abgeschlossene Berufsausbildung, besteht meist ein Umtauschrecht, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Beamten tritt an die Stelle der Berufsunfähigkeit die Dienstunfähigkeit. Sie können deshalb nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Für besondere Tätigkeit ist dabei auch eine besondere Dienstunfähigkeitsversicherung möglich. Zum Beispiel bei Feuerwehrleuten die Feuerwehrdienstunfähigkeit oder bei Polizisten die Vollzugs-dienstunfähigkeit.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem ausgeübten Beruf, dem Gesundheitszustand, der vereinbarten Laufzeit und der Höhe der BU-Rente. Wer körperlich tätig ist, muss in der Regel mit höheren Beiträgen rechnen als reine Büroberufe. Bei körperlich Arbeitenden tritt erfahrungsgemäß eher Berufsunfähigkeit wegen Verschleißerscheinungen der Gelenke, der Wirbelsäule und der Muskulatur ein. In allen Berufen steigt die Gefahr frühzeitiger Berufsaufgabe durch Herz-Kreislauferkrankungen. Herzinfarkte, Schlaganfälle und Allergien verursachen immer mehr eine Frühverrentung.

Der Berufsunfähigkeitsschutz kann neben einer eigenständigen BUV auch als Zusatz in einer Lebens- oder Rentenversicherung vereinbart werden. Hier wird im Versicherungsfall nicht nur eine BU – Rente gezahlt, sondern die Hauptversicherung wird auch beitragsfrei gestellt. Das bedeutet, dass die Versicherung ohne eigene Beitragszahlung weiter geführt wird und bei Ablauf trotzdem in voller Höhe Leistungen gewährt werden.

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