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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung.
Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechts-anwälte, Steuerberate, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften,
Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft.

 

Für wen ist die Versicherung?
Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
• Auskünfte erteilen
• Dienstleistungen durchführen
• Rat gewähren
• Verträge vermitteln
• beurkunden
• Gutachten erstellen
• Gelder verwalten
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:
• Rechtsanwälte
• Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
• Versicherungsvermittler

 

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