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Glas- und Werbeanlagenversicherung: Gewerbebetriebe haben oft besondere Einrichtungen mit Verglasungen und Werbe-anlagen, die besonders zu versichern sind. Kaufhäuser mit großen Schaufenstern, Ausstellungsvitrinen, und Betriebe mit aufwendigen Leuchtreklamen sollten eine besondere Glas- und Werbeanlagenversicherung abschließen.

Die pauschale Glas- und Werbeanlagenversicherung umfasst dabei Glasscheiben, Glasplatten, Glasspiegel, Glasbausteine, Profil- und Betongläser, Kunststoffe und künstlerisch bearbeitete Gläser. Als Werbeanlagen sind Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente mit und ohne Beleuchtung versichert.

In der Pauschalversicherung sind meist nur Glasscheiben bis 10 m2 versichert. Bei größeren Flächen einzelner Glasscheiben erfolgt die Versicherung dann über eine Einzelglasversicherung.

Wichtig ist, dass in der Glasversicherung und Werbeanlagenversicherung auch die sonstigen Kosten versichert sind. Dies gilt insbesondere für die notwendigen Kosten von Gerüsten und Kränen, die nicht selten einen hohen Aufwand erfordern.    

   

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